Verein ehemaliger Bezirksschüler von Seengen

1.Sitz und Zweck

Der Verein ehemaliger Bezirksschüler von Seengen ist ein Verein im Sinne des schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Seengen.

Der Verein fördert die freundschaftlichen Beziehungen der ehemaligen Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler zu ihrer Schule, pflegt das Beisammensein der Ehemaligen und unterstützt die Schule finanziell.

2.Mitgliedschaft

Alle ehemaligen Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler von Seengen können Mitglied des Vereins werden, Aktive und ehemalige Lehrerinnen und Lehrer gelten als Freimitglieder.

3.Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Jahresbeiträge wird anlässlich der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre festgelegt und eingefordert.

4.Verwendung der Mittel

Die Mitgliederbeiträge werden eingesetzt für

a)Beiträge an die Bezirksschule für z. B. ..

  • Lager / kulturelle Veranstaltungen / Mittagstisch /
  • Anschaffungen, die nicht im ordentlichen Budget der Schule enthalten sind

b)Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler

c)Für die allgemeinen Kosten der Vereinsanlässe

5.Organe des Vereins

a)Generalversammlung

Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Generalversammlung statt.

In die Kompetenz dieser Versammlung fallen folgende Geschäfte ..

  • Abnahme des Berichtes über die Tätigkeit des Vorstandes
  • Genehmigung der Vereinsrechnung
  • Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
  • Wahl der Revisoren
  • Revision der Statuten

Bei Abstimmungen und Wahlen gilt das absolute Mehr der Anwesenden.

b)Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus mindestens 7 Mitgliedern, die von der Generalversammlung jeweils 4 Jahre gewählt werden. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes rekrutiert sich aus der Lehrerschaft.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die Aufgaben des Vorstandes sind ..

  • Inkasso der Mitgliederbeiträge
  • Verwaltung eines allfälligen Vermögens
  • Festsetzung der Beiträge an die Bezirksschule
  • Organisation der Generalversammlung

c)Rechnungsrevisoren

Für jeweils 4 Jahre werden zwei Rechnungsrevisoren gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein. .

Die Revisoren prüfen die Vereinsrechnung zuhanden der Generalversammlung. .

6.Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt ein allfällig vorhandenes Vermögen an die Bezirksschule.

Diese Statuten wurden beschlossen an der Generalversammlung vom 4. November I995 in Seengen.

Sie ersetzen die Statuten vom 22. April 1906.

 

Der Präsident:Der Aktuar: